Telemarketing ist eine Methode um Kunden zu gewinnen, indem man sich anruft und am Telefon vom eigenen Produkt oder der eigenen Dienstleistung zu überzeugen versucht. In der Regel wird es von Callcentern aus durchgeführt und hat durch Schwarze Schafe in der Branche nicht immer einen guten Ruf, was allerdings nicht in allen Fällen auch berechtigt ist.
Aus diesem Grund gibt es einige gesetzliche Regeln zu beachten, die man beim Telemarketing beachten muss, welche die Kunden vor unerwünschten Belästigungen schützen sollen. Werden Gewerbetreibende angerufen, muss man davon ausgehen können, dass das Angebot des Anrufers für sie auch wirklich interessant ist. Wer also einem Kaffeehändler günstige Gartenmöbel anbieten will, dürfte rechtliche Probleme bekommen. Will man ihm jedoch einen günstigen Lieferanten vorstellen, könnte das in Ordnung sein. Leider gibt es hier keine genauen Richtlinien und so muss im Einzelfall am Ende ein Gericht entscheiden.
Bei Verbrauchern muss eigentlich eine Einwilligung vorhanden sein und genau dieser Punkt macht oft Probleme, da Verbraucher diese Einwilligung entweder gar nicht gegeben haben, oder der Anrufer sie sich mehr oder weniger heimlich bei einem Vertragsabschluss geholt hat.
Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte am besten ein Opt In Verfahren oder etwas Vergleichbares nutzen. Bei diesem Verfahren wird der Verbraucher gefragt, ob er weitere Informationen zu Produkten oder Dienstleistungen haben möchte, und sagt dann entweder zu, oder lehnt ab.
Dass solche Verfahren beim Telemarketing oft nicht durchgeführt werden, liegt aber auch nicht zuletzt am Verbraucher selber, der sich über Anrufe vielleicht aufregt, aber nicht gegen sie vorgeht, obwohl er dazu die Möglichkeit hätte.